
Patientenverfügung im Notfall sofort lesbar: Was das Zentrale Vorsorgeregister seit Oktober neu kann
Seit dem 1. Oktober 2026 speichert das Zentrale Vorsorgeregister nicht mehr nur, dass es eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gibt – sondern auch ihren Inhalt. Ärztinnen, Ärzte und Betreuungsgerichte können das Dokument im Ernstfall direkt einsehen. Wie das funktioniert, was es kostet und was Sie beachten sollten.










