Am Bauch, an den Hüften oder an den Oberschenkeln: Manche Fettpolster bleiben hartnäckig, obwohl Sie sich ausgewogen ernähren und regelmäßig Sport treiben. Viele Menschen denken dann über eine Fettabsaugung nach, in der Fachsprache Liposuktion genannt. Die Vorstellung „Augen zu, Fett weg, aufwachen“ greift allerdings zu kurz. Die Liposuktion ist eine Operation mit klaren Grenzen und echten Risiken. Hier lesen Sie, was für den Eingriff spricht, was dagegen spricht und worauf Sie bei der Wahl einer Praxis achten sollten.
Was eine Fettabsaugung leisten kann und was nicht
Laut der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) eignet sich die Fettabsaugung für örtlich begrenzte Fettpolster, die auf Diät und Sport nicht ansprechen, etwa an Hüfte, Bauch, Oberschenkeln, Armen, Hals oder Kinn. Ziel ist eine gleichmäßigere Körperkontur.
Ausdrücklich ist die Liposuktion kein Verfahren zum Abnehmen und keine Behandlung von Übergewicht. Damit das Ergebnis gut aussieht, sollte die Haut außerdem straff und elastisch genug sein, um sich nach dem Eingriff zusammenzuziehen.
Die möglichen Vorteile
- Gezielte Formkorrektur: Fettdepots, die sich durch Training nicht verändern lassen, können an genau den gewünschten Stellen verringert werden.
- Langfristiges Ergebnis: Nach Angaben der DGPRÄC lässt sich die Körperkontur durch das Absaugen des Unterhautfetts gut und dauerhaft verändern. Das gilt aber nur, solange das Gewicht stabil bleibt. Wer später deutlich zunimmt, kann die erreichte Kontur wieder verlieren.
- Kleine Schnitte: Die Kanülen werden über Schnitte von etwa 0,5 bis 1 Zentimetern eingeführt. Die Narben verblassen meist mit der Zeit.
- Oft ambulant: Kleinere Eingriffe finden häufig ambulant und teils unter örtlicher Betäubung statt.
- Wohlbefinden: Manche Menschen fühlen sich nach dem Eingriff wohler in ihrem Körper. Ein Garant für mehr Selbstwertgefühl ist die Operation aber nicht. Klären Sie Ihre Erwartungen deshalb vorher ehrlich ab.
Die Nachteile und Risiken
Wie bei jeder Operation können Komplikationen auftreten. Die DGPRÄC nennt unter anderem:
| Bereich | Mögliche Folgen |
|---|---|
| Allgemeine OP-Risiken | Blutergüsse, Blutungen, Infektionen, Wundheilungsstörungen, Allergien auf Medikamente oder Betäubungsmittel |
| Gefäße | Thrombose und Lungenembolie, selten eine Fettembolie |
| Haut und Kontur | Unebenheiten oder Narbenplatten, überschüssige Haut, wenn sie sich nicht ausreichend zurückbildet |
| Empfindung | Taubheitsgefühl oder über mehrere Wochen veränderte Berührungsempfindlichkeit, meist vorübergehend |
| Größere Absaugmengen | Vermehrter Verlust von Gewebeflüssigkeit oder Blut, der unter Umständen ausgeglichen werden muss |
| Heilungsverlauf | Schwellungen gehen meist innerhalb von etwa drei Monaten zurück, das Endergebnis zeigt sich oft erst nach sechs bis neun Monaten |
Laut DGPRÄC lassen sich die Risiken durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte minimieren, ganz ausschließen lassen sie sich nicht. Ziel ist nicht, möglichst viel Fett zu entfernen, sondern eine ebenmäßige Kontur. Bilden sich Narbenplatten nicht zurück oder bleibt überschüssige Haut, kann ein weiterer Eingriff nötig werden.
Ablauf und Nachsorge
- Verfahren: Häufig eingesetzt werden die wasserstrahlassistierte Liposuktion und die Tumeszenztechnik, bei der mit größeren Flüssigkeitsmengen im Gewebe gearbeitet wird. Je nach Umfang dauert der Eingriff laut DGPRÄC etwa 20 Minuten bis zwei Stunden.
- Kompressionswäsche: Sie wird direkt nach der Operation angelegt und laut DGPRÄC in der Regel sechs Wochen lang Tag und Nacht getragen.
- Bewegung, aber kein Sport: Leichte Bewegung beugt Schwellungen und Thrombosen vor. Auf Sport sollten Sie in den ersten Wochen verzichten.
- Schonung einplanen: Nach größeren Eingriffen können Sie für kurze Zeit arbeitsunfähig sein. Planen Sie ausreichend Erholungszeit ein.
Kosten: Wer zahlt?
Eine rein ästhetische Fettabsaugung müssen Sie selbst bezahlen. Wichtig ist dabei auch die Frage nach den Folgekosten: Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Schönheitseingriff Komplikationen auf, muss die gesetzliche Krankenkasse Sie nach § 52 SGB V angemessen an den Behandlungskosten beteiligen. Sie kann außerdem das Krankengeld ganz oder teilweise verweigern. Klären Sie deshalb vor dem Eingriff, wie mögliche Folgekosten abgesichert sind.
Ausnahme: das Lipödem
Anders liegt der Fall beim Lipödem, einer schmerzhaften Fettverteilungsstörung vor allem an Beinen und Armen. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die Liposuktion beim Lipödem seit Oktober 2025 eine reguläre Kassenleistung, und zwar unabhängig vom Stadium. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung gelten aber Voraussetzungen:
- Konservative Therapie zuerst: Kompression, Lymphdrainage und Bewegungstherapie müssen vorher angewendet worden sein und nicht ausgereicht haben.
- Stabiles Gewicht: In den sechs Monaten vor der Indikationsstellung darf das Gewicht nicht zugenommen haben. Bei einem BMI über 35 wird zunächst die Adipositas behandelt, bei einem BMI von 32 bis 35 gelten zusätzliche Kriterien.
- Fachärztliche Diagnose: Die Diagnose stellen etwa Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie.
Die Abrechnung der Eingriffe in der Arztpraxis wurde 2026 angepasst, unter anderem mit einer neuen Abrechnungsziffer für Unterschenkel und Arme.
Tipps für die Entscheidung
- Auf den Facharzttitel achten: Geschützt ist nur der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Bezeichnungen wie „Schönheitschirurg“ oder „Ästhetischer Chirurg“ darf laut DGPRÄC jeder Arzt führen.
- Ausführlich beraten lassen: Schreiben Sie Ihre Fragen vorher auf. Lassen Sie sich Methode, Grenzen, Risiken und Nachsorge genau erklären.
- Bedenkzeit nehmen: Nehmen Sie sich für die Entscheidung genügend Zeit und unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Bleiben Fragen offen, vereinbaren Sie einen weiteren Termin oder holen Sie eine Zweitmeinung ein.
- Gewicht zuerst stabilisieren: Bei Übergewicht hilft eine Ernährungsumstellung mit fachlicher Begleitung meist mehr als eine Operation.
- Vorbereitung beachten: Die DGPRÄC rät, etwa 14 Tage vor dem Eingriff keine acetylsalicylsäurehaltigen Schmerzmittel zu nehmen und Nikotin sowie Alkohol zu reduzieren. Sprechen Sie das mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ab.
Fazit
Eine Fettabsaugung kann hartnäckige, umschriebene Fettpolster dauerhaft verringern. Sie ersetzt aber weder Abnehmen noch einen gesunden Lebensstil und bringt die typischen Risiken einer Operation mit sich. Ob der Eingriff für Sie infrage kommt, klären Sie am besten in einem ausführlichen Gespräch mit Fachärztinnen und Fachärzten der Chirurgie. Bei Verdacht auf ein Lipödem ist eine Hautarztpraxis eine mögliche erste Anlaufstelle. Wer zunächst sein Gewicht in den Griff bekommen möchte, findet im Verzeichnis außerdem Angebote zum Gewichtsmanagement.
Quellen
- DGPRÄC: Fettabsaugung (Liposuktion) – Patienteninformation
- DGPRÄC: Tipps zur Arztsuche
- Gesetze im Internet: § 52 SGB V – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
- KBV: Liposuktion bei schwerem Lipödem weiterhin berechnungsfähig (12/2025)
- apotheke adhoc: Lipödem – Operation in allen Stadien gesichert (06/2026)



