Die Trauer um einen verstorbenen Menschen kann überwältigend sein. Für manche Hinterbliebene ist sie der Anlass, sich zum ersten Mal mit Medialität und Jenseitskontakten zu beschäftigen – weil sie die oder den Verstorbenen schmerzlich vermissen, noch etwas Wichtiges sagen oder um Verzeihung bitten möchten. Andere interessieren sich selbst für eine „mediale Ausbildung“, die neben Jenseitskontakten oft auch Lebensberatung verspricht. Dieser Ratgeber ordnet ein, was solche Angebote leisten können, wo ihre Grenzen liegen und worauf Sie achten sollten.
Was eine „mediale Ausbildung“ verspricht
Kurse zur Ausbildung als Medium werden von privaten Schulen, Seminarhäusern und Einzelpersonen angeboten. Typische Inhalte sind:
- Übungen zu Selbstwahrnehmung, Empathie und Intuition
- Arbeit mit spirituellen Konzepten wie Aura, Chakren oder „Energieblockaden“
- das Herstellen von Kontakten zur „geistigen Welt“ und das Deuten von „Botschaften“
- praktische Übungszirkel unter Anleitung, oft als fester Bestandteil des Kurses
- Zusatzmodule, etwa zu „Kinderseelen“ oder Tierkommunikation
Einige Anbieter werben mit Ausbildungen „nach britischem Standard“ und mit eigenen Zertifikaten. Wichtig zu wissen: Solche Zertifikate sind keine staatlich anerkannten Abschlüsse. Sie bescheinigen nur, dass jemand einen bestimmten Kurs eines bestimmten Anbieters besucht hat.
Glaube, nicht Wissenschaft
Ob Kontakte zu Verstorbenen möglich sind, ist eine Frage des persönlichen Glaubens und der Weltanschauung. Wissenschaftlich belegt ist es nicht. Das hat auch rechtliche Folgen: Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2011 in einem Fall zum Kartenlegen entschieden, dass das Versprechen „magischer“ oder parapsychologischer Kräfte eine objektiv unmögliche Leistung sein kann. Trotzdem kann eine vereinbarte Vergütung geschuldet sein, wenn beide Seiten das bewusst so wollen.
Zugleich betonte das Gericht: Wer solche Dienste in Anspruch nimmt, befindet sich oft in einer schwierigen Lebenssituation oder ist leichtgläubig, unerfahren oder psychisch labil. Deshalb dürfen an einen Verstoß gegen die guten Sitten keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Im verhandelten Fall hatte ein Kunde allein im Jahr 2008 mehr als 35.000 Euro gezahlt. Ob der Vertrag sittenwidrig war, ließ der BGH offen und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ist „Medium“ ein anerkannter Beruf? | Nein, es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung; Zertifikate stammen von den Anbietern selbst |
| Sind Jenseitskontakte wissenschaftlich belegt? | Nein, sie beruhen auf Glauben und persönlicher Überzeugung |
| Muss ich vereinbarte Honorare zahlen? | Unter Umständen ja, wenn der Vertrag wirksam ist; bei Ausnutzung einer Notlage kann er sittenwidrig sein (BGH, III ZR 87/10) |
| Kann Lebensberatung oder Coaching eine Therapie ersetzen? | Nein – tiefergehende psychische Probleme gehören in psychotherapeutische Behandlung |
| Ab wann gilt Trauer als behandlungsbedürftig? | Wenn die starke Belastung über einen untypisch langen Zeitraum nicht nachlässt; Richtwert: mehr als sechs Monate |
| Wo gibt es sofort Hilfe? | TelefonSeelsorge, kostenfrei und rund um die Uhr: 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123 |
Trauer braucht Zeit – und manchmal Unterstützung
Trauer ist eine natürliche Reaktion auf einen Verlust. Laut dem Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums nimmt die starke Belastung meist allmählich ab, auch wenn Jahrestage, Ferien oder Weihnachten die Gefühle wieder aufleben lassen können. Hilfreich ist ein Wechsel zwischen der Auseinandersetzung mit dem Verlust und der Hinwendung zum Alltag. Sowohl das völlige Verdrängen als auch ständiges Grübeln erschweren dagegen die Verarbeitung.
Bei einem Teil der Hinterbliebenen entwickelt sich eine anhaltende Trauerstörung: Die Sehnsucht nach der verstorbenen Person bleibt intensiv, Alltag oder Beruf sind über lange Zeit stark eingeschränkt, manchmal kommt eine Depression hinzu. Nach plötzlichen Todesfällen, etwa durch Unfall oder Suizid, ist das Risiko deutlich höher: Laut gesund.bund.de entwickelt dann etwa die Hälfte der Hinterbliebenen eine solche Störung. In solchen Fällen kann eine Psychotherapie helfen, den Verlust anzunehmen und die Belastung zu verringern – ohne die innere Verbindung zur verstorbenen Person aufzugeben.
Wer in dieser Lage hohe Summen für Sitzungen ausgibt oder immer neue „Botschaften“ sucht, riskiert, dass sich die Trauer eher verfestigt als löst. Sprechen Sie bei anhaltender Belastung mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
So erkennen Sie unseriöse Angebote
Ob spirituelle Sitzung, Medium-Ausbildung oder Lebensberatung – diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen:
- Heils- und Erfolgsversprechen: Wer garantierte Kontakte, Heilung oder die Lösung aller Probleme verspricht, ist unseriös.
- Zeitdruck und Abhängigkeit: Vorsicht, wenn Sie zu schnellen Vertragsabschlüssen, Vorauszahlungen oder immer neuen Folgesitzungen gedrängt werden.
- Unklare Kosten und Verträge: Lassen Sie sich Leistungen, Dauer und Preise vorab schriftlich geben und nehmen Sie sich Bedenkzeit.
- Fragwürdige Zertifikate: Eigene „Diplome“ der Anbieter oder Hinweise auf ausländische „Standards“ sagen wenig über Seriosität aus.
- Abraten von Medizin oder Therapie: Seriöse Beraterinnen und Berater verweisen bei psychischen Problemen an Fachleute – sie halten nicht davon ab.
- Nur Lob im Netz: Ausschließlich positive Bewertungen können gekauft oder gefälscht sein.
Tipp: Die Verbraucherzentrale Bayern betont für Coaching-Angebote, dass sie „niemals tiefergehende psychische Probleme lösen“ können – dafür sei allein eine Psychotherapie geeignet. Das gilt für spirituelle Lebensberatung ebenso.
Fazit
Ob Sie an Jenseitskontakte glauben, ist Ihre persönliche Entscheidung. Eine mediale Ausbildung ist jedoch kein anerkannter Beruf, und spirituelle Angebote ersetzen weder ärztlichen Rat noch Psychotherapie. Prüfen Sie Kosten, Versprechen und Verträge kritisch, gerade wenn Sie in Trauer sind. Wer sich für spirituelle Themen interessiert, findet Anbieter im Bereich Astro und Spirituelles. Bei anhaltender Trauer helfen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; Begleitung in der letzten Lebensphase und für Angehörige bieten Hospize in Ihrer Nähe.
Quellen
- gesund.bund.de (Bundesgesundheitsministerium): Mit Trauer umgehen
- TelefonSeelsorge Deutschland: Kontakt und Angebote
- WBS.LEGAL: BGH – auch eine Kartenlegerin hat normalerweise Anspruch auf die vereinbarte Vergütung (Urteil vom 13.01.2011, III ZR 87/10)
- ZDFheute: Kostenfalle Coaching-Programme – Woran man unseriöse Anbieter erkennt



