E-Zigaretten sind längst kein Nischenprodukt mehr. Laut Branchenangaben stieg der legale Umsatz 2025 um etwa ein Viertel auf geschätzt 2,4 Milliarden Euro. Viele Menschen halten das „Dampfen“ für eine harmlose Alternative zur Tabakzigarette. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht das anders und überschreibt seine Verbraucherinformation mit „Alles andere als harmlos“. Wer verstehen will, warum, sollte wissen, was im Gerät beim Ziehen eigentlich passiert.
Der Aufbau: Akku, Verdampfer, Liquid
Eine E-Zigarette besteht im Kern aus drei Bauteilen: einem Akku, einem Heizelement (Verdampfer) und einem Tank oder einer Kartusche mit der Flüssigkeit, dem sogenannten Liquid. Frühe Modelle arbeiteten mit einem Atomizer, einer Metallhülse mit Heizwendel. Heute ist meist ein Clearomizer verbaut, ein durchsichtiger Tank, in dem sich der Füllstand ablesen lässt.
Das BfR unterscheidet mehrere Gerätegenerationen: Einwegprodukte, nachfüllbare Geräte, sogenannte Mods mit regelbarer Leistung und Sub-Ohm-Geräte. Letztere erzeugen besonders viel Dampf – und führen laut BfR auch zu einer höheren Nikotinaufnahme.
So funktioniert der Verdampfungsprozess
Ein Docht saugt durch Kapillarwirkung ständig Liquid aus dem Tank und führt es an die Heizspirale. Fließt Strom aus dem Akku durch die Spirale, wird sie heiß, und die Flüssigkeit verdampft. Bei Einweggeräten startet ein Sensor den Vorgang automatisch, sobald Sie am Mundstück ziehen. Nachfüllbare Modelle haben oft einen Feuerknopf.
Anders als bei der Zigarette wird kein Tabak verbrannt. Das Liquid wird nach Angaben des BfR in den meisten Geräten auf etwa 150 bis 200 Grad Celsius erhitzt. Das ist deutlich weniger als die Glut einer Zigarette, reicht aber, um neue Stoffe entstehen zu lassen: Beim Erhitzen können sich unter anderem Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein bilden.
Was steckt im E-Liquid?
Die Grundlage bilden Propylenglykol (PG) und/oder pflanzliches Glycerin (VG) als Trägerstoffe. PG ist dünnflüssiger und trägt Aromen stärker, VG ist zähflüssiger und erzeugt dichteren Dampf. Hinzu kommen Aromen wie Fruchtnoten, Tabak, Menthol oder Süßes – und in den meisten Fällen Nikotin.
Die Zusammensetzung schwankt je nach Produkt stark. Einige Aromastoffe können Allergien auslösen. Besonders kritisch sieht das BfR sogenannte Kühlstoffe wie WS-23: Sie aktivieren die Kälterezeptoren, ohne die Temperatur zu senken, und können den Dampf „milder“ wirken lassen. Das BfR rät von solchen Liquids ab, weil sie die Nikotinaufnahme und die Abhängigkeit – gerade bei jungen und unerfahrenen Menschen – fördern können.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wird etwas verbrannt? | Nein, das Liquid wird meist auf 150–200 °C erhitzt und verdampft |
| Hauptbestandteile des Liquids | Propylenglykol und/oder Glycerin, Aromen, meist Nikotin |
| Gesetzliche Nikotin-Obergrenze | 20 mg pro Milliliter Liquid |
| Schadstoffe im Dampf | deutlich weniger als im Tabakrauch, aber u. a. Formaldehyd, Acetaldehyd, Acrolein möglich |
| Langzeitfolgen | bislang unzureichend erforscht |
| Passivdampfen | auch Umstehende können belastende Stoffe einatmen |
| Entsorgung | nicht in Rest- oder Gelben Sack; seit Juli 2026 Rücknahme an Verkaufsstellen |
Gesundheitliche Risiken
Der Dampf enthält nach Einschätzung des BfR deutlich weniger Schadstoffe als Tabakrauch. Risikofrei ist er aber nicht: Er kann Herz, Kreislauf und Lunge beeinträchtigen, und über Langzeitfolgen ist noch wenig bekannt. Nikotin erhöht Blutdruck und Gerinnungsneigung, steigert das Schlaganfallrisiko und kann bei Jugendlichen die Hirnentwicklung beeinträchtigen. Schon die Nikotinabhängigkeit selbst wertet das BfR als ernste gesundheitliche Beeinträchtigung.
Vorsicht bei Cannabinoid-Liquids
Liquids mit Hanfextrakt oder Cannabidiol (CBD) werden oft als unbedenklich beworben. Das BfR weist jedoch darauf hin, dass in den USA und in Europa in solchen Produkten synthetische Cannabinoide gefunden wurden, die in Deutschland vielfach verboten sind. 2019 zeigten in Bremerhaven acht Jugendliche, die glaubten, CBD konsumiert zu haben, Vergiftungssymptome, die wahrscheinlich auf synthetische Cannabinoide zurückgingen.
Selbstmischen: keine gute Idee
Liquids selbst zu mischen und mit Nikotinshots anzureichern, war lange ein beliebtes Hobby. Das BfR rät davon ab: Beim Selbermachen werden teils Mineral- oder Pflanzenöle verwendet, deren Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen führen kann. Zudem gehen die meisten Anfragen bei deutschen Giftinformationszentren auf verschluckte Nachfüllflüssigkeit zurück – oft durch Kinder. Schon kleine Mengen Nikotin können Erbrechen auslösen, größere lebensbedrohlich sein.
Helfen E-Zigaretten beim Rauchstopp?
Ein Cochrane-Review, über den die Pharmazeutische Zeitung im August 2026 berichtete, wertete 80 randomisierte Studien mit knapp 30.000 Teilnehmenden (29.861) aus. Mit nikotinhaltigen E-Zigaretten blieben 8 bis 10 Prozent mindestens sechs Monate rauchfrei, mit Nikotinersatzprodukten rund 6 Prozent, ohne Hilfe oder nur mit Verhaltenstherapie rund 5 Prozent. Das Studienteam sieht regulierte E-Zigaretten als deutlich weniger schädlich als Rauchen an – ausdrücklich nicht illegale Vapes – und betrachtet den Umstieg als Zwischenschritt zum vollständigen Verzicht. Für Langzeitfolgen fehlen weiterhin aussagekräftige Daten.
Heißt: Wer raucht und es mit anderen Methoden nicht geschafft hat, kann den Umstieg mit Ärztin oder Arzt besprechen. Wer nicht raucht, sollte mit dem Dampfen gar nicht erst anfangen.
Neu 2026: Rücknahmepflicht und geplantes Einweg-Verbot
In jeder E-Zigarette steckt ein Lithium-Ionen-Akku. Landen Geräte im Hausmüll oder im Gelben Sack, können sie beim Quetschen in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen Brände auslösen. Deshalb gilt seit Juli 2026: Alle Verkaufsstellen von Einweg-Vapes – auch Kioske, Tankstellen und Tabakläden – müssen ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen, unabhängig von einem Neukauf.
Bundesumweltminister Carsten Schneider hat im Mai 2026 zudem ein Gesetz angekündigt, das den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten verbieten soll; nachfüllbare Geräte wären nicht betroffen. Frankreich und Belgien haben Einweg-Vapes bereits untersagt.
Darauf sollten Sie achten
- Nicht anfangen: Für Nichtrauchende gibt es keinen gesundheitlichen Grund, mit dem Dampfen zu beginnen.
- Keine Liquids aus unklaren Quellen: Besonders bei angeblichen CBD-Liquids drohen gefährliche Beimengungen.
- Nicht selbst mischen: Verzichten Sie auf Eigenmischungen und Zusätze wie Öle.
- Kindersicher lagern: Nachfüllflüssigkeiten gehören außer Reichweite von Kindern. Bei Verschlucken den Giftnotruf oder den Notruf 112 wählen.
- Rücksicht nehmen: Das BfR empfiehlt, E-Zigaretten wie Tabakzigaretten nur in Raucherbereichen zu nutzen und nicht in der Nähe von Kindern, Schwangeren und Kranken.
- Richtig entsorgen: Alte Geräte zur Verkaufsstelle, zum Wertstoffhof oder zu Sammelstellen für Elektroaltgeräte bringen – nicht in Restmüll, Gelben Sack oder Batterie-Sammelbox.
Tipp: Wer ganz vom Nikotin loskommen möchte, findet beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) unter rauchfrei-info.de ein kostenloses Online-Ausstiegsprogramm und eine Telefonberatung unter 0800 8 31 31 31.
Fazit
E-Zigaretten erhitzen statt zu verbrennen – das senkt die Schadstoffbelastung im Vergleich zur Tabakzigarette, macht das Dampfen aber nicht unbedenklich. Nikotin, Zusatzstoffe und unbekannte Langzeitfolgen bleiben Risiken. Wer mit dem Rauchen oder Dampfen aufhören möchte, bekommt Unterstützung in der Hausarztpraxis, Beratung zu Nikotinersatzprodukten in der Apotheke und bei ausgeprägter Abhängigkeit Hilfe in der Psychotherapie – alles in unserem Verzeichnis.
Quellen
- BfR: E-Zigaretten – Alles andere als harmlos (Fragen und Antworten, Stand 04/2025)
- Pharmazeutische Zeitung: E-Zigaretten können Raucherentwöhnung erleichtern (26.08.2026)
- Verbraucherzentrale: Wegen Brandgefahr – Werden Einweg-Vapes bald verboten? (06/2026)
- Deutsches Ärzteblatt: Bundesumweltminister kündigt Verbot von Einweg-Vapes an (08.05.2026)
- BIÖG: rauchfrei-info.de – Unterstützung beim Rauchstopp
Foto: Dima Valkov von Pexels



