Gibt es Einschränkungen?

Hallo,

kann jede Privatperson von diesem Insolvenzrecht und der Möglichkeit der Restschuldbefreiung profitieren, oder gibt es hierbei Einschränkungen?

Beste Grüße

Klaus

Antworten auf die Frage
"Gibt es Einschränkungen?"

Hallo Klaus,

alle Verbraucher und Kleingewerbetreibende, die keine selbständige Tätigkeit als Unternehmer ausüben, unabhängig davon wie hoch die Schulden sind können von dem Gesetz profitieren. Lediglich Schuldner, die aufgrund einer Konkursstraftat rechtskräftig verurteilt wurden, oder drei Jahre zurückliegend unter falscher Angaben ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Kredite oder andere öffentliche Mittel bezogen haben, oder denen bereits zehn Jahre zuvor Restschuldbefreiung erteilt/ versagt wurde, oder die ein Jahr vor ihrem Antrag unangemessene Schulden gemacht-, bzw. Vermögen verschwendet haben, können von dem Insolvenzgesetz nicht profitieren.

Beste Grüße

Das McGesund.de-Team