Ende 2021 hat die damalige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP angekündigt, Cannabis für Erwachsene zu Genusszwecken freizugeben. Ursprünglich war von einer „kontrollierten Abgabe in lizenzierten Geschäften“ die Rede. Umgesetzt wurde schließlich eine deutlich engere Lösung: Seit April 2024 sind Besitz, Konsum und Eigenanbau für Erwachsene teilweise legal, Fachgeschäfte gibt es dagegen nicht. Zweieinhalb Jahre später ist die Debatte wieder voll entbrannt. Die neue Bundesregierung hält die Teillegalisierung für einen Fehler und will vor allem beim Medizinalcannabis nachsteuern. Ein Überblick über den Stand im Herbst 2026.
Was Cannabis eigentlich ist, wie es wirkt und wo es medizinisch eingesetzt wird, lesen Sie ausführlich in diesem Artikel.
Vom Koalitionsvertrag zum Cannabisgesetz
Der Koalitionsvertrag von 2021 sah Verkaufsstellen mit Lizenz, Qualitätskontrolle und Jugendschutz vor, dazu eine Evaluation nach vier Jahren. Weil internationale Abkommen und EU-Recht einem staatlich lizenzierten Handel enge Grenzen setzen, wurde das Modell verkleinert. Das Cannabisgesetz (CanG) besteht seither aus zwei Teilen:
- dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) für den privaten Gebrauch durch Erwachsene und
- dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das Cannabis als Arzneimittel rechtlich klar vom Freizeitkonsum trennt.
Medizinalcannabis braucht seitdem kein Betäubungsmittelrezept mehr, eine normale ärztliche Verschreibung genügt. Die Zuständigkeit für den Anbau zu medizinischen Zwecken liegt weiterhin beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Laut Bundesgesundheitsministerium gilt derzeit:
| Frage | Regel |
|---|---|
| Wer darf? | Nur Erwachsene ab 18 Jahren; für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau verboten |
| Besitz unterwegs | bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis |
| Besitz zu Hause | bis zu 50 Gramm |
| Eigenanbau | bis zu drei Pflanzen gleichzeitig je erwachsener Person; Weitergabe an andere verboten |
| Anbauvereinigungen | nicht-kommerzielle Vereine oder Genossenschaften mit höchstens 500 Mitgliedern; Abgabe nur an Mitglieder, höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat |
| 18- bis 20-Jährige | höchstens 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 Prozent THC |
| Konsumverbote | in Gegenwart von Minderjährigen, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in und in Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten |
| Werbung und Versand | Werbung, Sponsoring und Versandhandel sind verboten |
| Straßenverkehr | THC-Grenzwert 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum; für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt ein Cannabisverbot am Steuer, Mischkonsum mit Alkohol ist verboten |
Wer die erlaubten Mengen nur leicht überschreitet (mehr als 25 bis 30 Gramm unterwegs, mehr als 50 bis 60 Gramm zu Hause), begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mehr besitzt oder mehr als drei Pflanzen gleichzeitig anbaut, macht sich weiterhin strafbar.
Was die Evaluation bisher zeigt
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird das Gesetz wissenschaftlich evaluiert (Forschungsprojekt EKOCAN). Den zweiten Zwischenbericht hat das Bundesgesundheitsministerium am 1. April 2026 vorgestellt.
Die Bundesregierung zieht daraus eine kritische Bilanz. Gesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete die Teillegalisierung bei der Vorstellung als „Fehler“. Besonders bemängelt werden:
- weniger Frühintervention: Weil Polizei und Justiz Jugendliche seltener zu Präventionsprogrammen verpflichten können, nehmen deutlich weniger junge Menschen daran teil.
- Werbeverstöße im Internet: Angebote mit sehr hohem THC-Gehalt würden online beworben, obwohl Werbung verboten ist.
- Missbrauch beim Medizinalcannabis: Nach Einschätzung des Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird Medizinalcannabis über fragwürdige Online-Plattformen in erheblichem Umfang zu Konsumzwecken bezogen.
- Schwarzmarkt und Kriminalität: Das Bundesinnenministerium sieht den Schwarzmarkt nicht zurückgedrängt, sondern wachsend.
Die ursprünglich erhofften Effekte, also weniger Schwarzmarkt, mehr Kontrolle über die Qualität und eine Entlastung von Polizei und Justiz, werden damit politisch sehr unterschiedlich bewertet. Belastbare Langzeitdaten werden erst die weiteren Evaluationsberichte liefern.
Medizinalcannabis: Was sich bereits geändert hat und was geplant ist
Keine Kassenleistung mehr für Blüten
Seit dem 29. Juli 2026 können Cannabisblüten, unverändert oder als Zubereitung, nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Verordnungsfähig bleiben laut Bundesgesundheitsministerium standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.
Strengere Regeln für Online-Rezepte geplant
Hintergrund der geplanten Änderung am MedCanG: Nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes stiegen die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent, die Kassenverordnungen aber nur um 9 Prozent. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/3061) sieht deshalb vor:
- persönlicher Arztkontakt: Cannabisblüten sollen nur nach einem persönlichen Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden dürfen.
- Folgerezepte: Mindestens einmal in vier Quartalen ist ein persönlicher Termin nötig, in den drei Quartalen danach sind Folgeverschreibungen per Telemedizin möglich.
- kein Versand: Blüten sollen nicht mehr verschickt werden dürfen. Die Abgabe soll nach Beratung in der Apotheke erfolgen, der Botendienst der Apotheke bleibt erlaubt.
Der Bundestag hat den Entwurf im Dezember 2025 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Ob und in welcher Form er beschlossen wird, entscheidet das weitere parlamentarische Verfahren.
Gesundheitsrisiken: Was Sie wissen sollten
Legal heißt nicht harmlos. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA) weist auf folgende Risiken hin:
- Junges Gehirn: Bis etwa zum 25. Lebensjahr reift das Gehirn noch. Konsum in dieser Phase ist mit besonderen Risiken verbunden.
- Psychosen: Regelmäßiger, langjähriger Konsum geht mit häufigeren Psychosen einher, ein hoher THC-Gehalt verstärkt dieses Risiko.
- Abhängigkeit: Anzeichen sind Kontrollverlust, starkes Verlangen, Toleranzentwicklung und Entzugssymptome wie Reizbarkeit oder Schlafstörungen.
- Mischkonsum: Cannabis zusammen mit Alkohol ist besonders riskant. Wird Cannabis mit Tabak geraucht, steigen die Risiken für die Lunge, zudem kann eine Nikotinabhängigkeit entstehen.
- Schwangerschaft: Als mögliche Folgen werden unter anderem Frühgeburten und ein geringeres Geburtsgewicht erforscht. Schwangere sollten vorsorglich ganz verzichten.
Tipps für einen verantwortungsvollen Umgang
- Nicht fahren: Nach dem Konsum lassen Sie das Auto stehen. Der THC-Grenzwert kann je nach Konsum noch lange überschritten sein.
- Kinder schützen: Bewahren Sie Cannabis und Pflanzen für Kinder und Jugendliche unzugänglich auf und konsumieren Sie nicht in ihrer Gegenwart.
- Risiken abwägen: Bei psychischen Vorerkrankungen oder Psychosen in der Familie raten Fachleute besonders zur Vorsicht.
- Hilfe annehmen: Über das BIÖG-Portal infos-cannabis.de finden Sie anonyme Selbsttests, Chat-Beratung und das Online-Ausstiegsprogramm „Quit the Shit“. Suchtberatungsstellen vor Ort beraten kostenlos.
- Medizinische Fragen ärztlich klären: Ob eine Behandlung mit Medizinalcannabis für Sie infrage kommt, entscheiden Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach persönlicher Untersuchung, nicht ein Online-Fragebogen.
Fazit
Aus der angekündigten Freigabe mit lizenzierten Geschäften ist eine Teillegalisierung mit Eigenanbau und Vereinen geworden. Die Regeln für Erwachsene gelten weiter, beim Medizinalcannabis wird es strenger: Blüten zahlt die Kasse nicht mehr, Online-Rezepte und Versand sollen eingeschränkt werden. Weitere Änderungen dürften von den Ergebnissen der laufenden Evaluation abhängen. Wer den eigenen Konsum hinterfragen möchte oder eine Behandlung erwägt, findet in unserem Verzeichnis Hausarztpraxen, Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie psychotherapeutische Praxen in der Nähe.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz (Stand 09/2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (01.04.2026)
- Deutscher Bundestag (hib): Strengere Regelungen für Medizinalcannabis (05.12.2025)
- BIÖG: Cannabisprävention – Häufige Fragen
- BIÖG: infos-cannabis.de – Informations- und Hilfeangebote



