Kaum ein drogenpolitisches Thema wurde in Deutschland so lange und so heftig diskutiert wie die Freigabe von Cannabis. Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene Cannabis in begrenzten Mengen besitzen und selbst anbauen. Eine umfassende Legalisierung mit lizenzierten Geschäften, wie sie ursprünglich geplant war, gibt es allerdings nicht. Gut zweieinhalb Jahre später liegen erste wissenschaftliche Zwischenergebnisse vor – und die Politik streitet erneut über den richtigen Kurs.
Teillegalisierung statt freier Verkauf
Das Cannabisgesetz besteht aus zwei Teilen: dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) für den privaten Gebrauch und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) für die medizinische Versorgung. Medizinalcannabis wird damit rechtlich klar vom Freizeitkonsum getrennt und muss nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden.
Wichtig für alle, die sich an früheren Ankündigungen orientieren: Einen Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften gibt es in Deutschland nicht. Legal an Cannabis kommen Erwachsene nur über den Eigenanbau oder als Mitglied einer nicht-kommerziellen Anbauvereinigung. Die Weitergabe an Minderjährige bleibt eine Straftat.
Mehr zu Wirkung und Risiken der Pflanze lesen Sie auch in unserem Beitrag zur Legalisierung von Cannabis und der Frage, ob Cannabis Medizin oder Gift ist.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
| Frage | Regelung |
|---|---|
| Wer darf? | Nur Erwachsene ab 18 Jahren; für Minderjährige sind Erwerb, Besitz und Anbau verboten |
| Besitz unterwegs | bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis |
| Besitz zu Hause | bis zu 50 Gramm |
| Eigenanbau | bis zu drei Pflanzen gleichzeitig je erwachsener Person, Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Deutschland; keine Weitergabe an Dritte |
| Anbauvereinigungen | max. 500 Mitglieder; Abgabe höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Monat |
| 18- bis 20-Jährige im Verein | höchstens 30 g pro Monat, THC-Gehalt maximal 10 Prozent |
| Konsumverbote | u. a. in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten, in der Nähe von Minderjährigen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr |
| Straßenverkehr | THC-Grenzwert 3,5 ng/ml Blutserum; für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie unter 21-Jährige gilt ein Cannabisverbot, Mischkonsum mit Alkohol ist verboten |
Quelle der Angaben: FAQ des Bundesgesundheitsministeriums (Stand September 2026) und drugcom.de.
Was die Evaluation bisher zeigt
Das Gesetz wird wissenschaftlich begleitet (Projekt EKOCAN). Zwei Zwischenberichte liegen vor, der Abschlussbericht wird für April 2028 erwartet. Laut den bisherigen Ergebnissen:
- Kaum Veränderung bei der Zahl der Konsumierenden: Schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene konsumierten 2024 Cannabis. Kurzfristig hat sich ihre Zahl kaum verändert.
- Jugendkonsum sinkt weiter: Der rückläufige Trend bei Jugendlichen setzt sich fort. Etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden nimmt Cannabis jedoch täglich oder fast täglich – ein riskantes Muster.
- Weniger Strafverfahren: Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 verzeichnet rund 100.000 cannabisbezogene Strafverfahren weniger als im Vorjahr.
- Anbauvereinigungen spielen kaum eine Rolle: Sie decken bislang nicht einmal 0,1 Prozent des Bedarfs. Wie groß der Anteil des Schwarzmarkts ist, lässt sich derzeit nicht beziffern.
Politische Debatte
Die Bundesregierung zieht aus dem zweiten Zwischenbericht vom April 2026 kritische Schlüsse. Besonders bemängelt wird, dass deutlich weniger Jugendliche an Frühinterventionsprogrammen teilnehmen, seit Polizei und Justiz sie seltener dorthin vermitteln. Mehrere Ministerien sehen „dringenden Handlungsbedarf“; die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken als „Fehler“. Ob und wie das Konsumcannabisgesetz geändert wird, ist offen.
Medizinalcannabis: Was sich geändert hat
Cannabis kann bei bestimmten schweren Erkrankungen, etwa bei chronischen Schmerzen, ärztlich verordnet werden. Hier gibt es 2026 zwei wichtige Entwicklungen:
- Keine Kassenleistung mehr für Blüten: Seit dem 29. Juli 2026 dürfen Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Erstattungsfähig bleiben laut Bundesgesundheitsministerium standardisierte Extrakte sowie Fertigarzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon.
- Strengere Regeln für Online-Rezepte geplant: Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und nicht mehr per Versand geliefert werden sollen. Hintergrund ist ein starker Anstieg der Importe über Privatrezepte. Im parlamentarischen Verfahren stieß der Entwurf auf Kritik; ob und in welcher Form die Verschärfung kommt, sollten Patientinnen und Patienten mit ihrer Praxis klären.
Wer Medizinalcannabis nutzt, sollte die Behandlung mit der verordnenden Praxis besprechen – insbesondere, ob ein erstattungsfähiges Präparat infrage kommt.
Gesundheitsrisiken nicht unterschätzen
Legal heißt nicht harmlos. Fachstellen wie das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA) weisen auf folgende Risiken hin:
- Junge Menschen: Bis etwa zum 25. Lebensjahr entwickelt sich das Gehirn noch. Cannabiskonsum kann die Hirnentwicklung schädigen; bei Dauerkonsum zeigen sich häufig schlechtere Lern- und Gedächtnisleistungen.
- Psychische Gesundheit: Bei entsprechender Veranlagung kann Cannabis eine Psychose auslösen. Das Risiko steigt mit der Intensität des Konsums.
- Abhängigkeit: Dauerhafter Konsum kann zu einer psychischen Abhängigkeit führen, auch körperliche Entzugssymptome sind möglich.
- Straßenverkehr: Cannabis beeinträchtigt Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen; die Fahrtüchtigkeit kann auch nach Abklingen des Rauschs noch eingeschränkt sein.
- Schwangerschaft: Während Schwangerschaft und Stillzeit sollten Sie auf Cannabis verzichten.
Tipps, wenn Sie konsumieren oder sich Sorgen machen
- Ehrlich prüfen: Online-Selbsttests wie der „Cannabis Check“ von drugcom.de helfen, den eigenen Konsum einzuschätzen.
- Anonym beraten lassen: Das BIÖG-Portal drugcom.de bietet eine anonyme Chat-Beratung und das Ausstiegsprogramm „Quit the Shit“; weitere Informationen für Konsumierende, Eltern und Fachkräfte bündelt infos-cannabis.de.
- Niedrig dosiert und selten: Wer konsumiert, senkt das Risiko mit Produkten mit geringerem THC-Gehalt und konsumfreien Tagen; Mischkonsum mit Alkohol sollten Sie meiden.
- Nie bekifft fahren: Planen Sie nach dem Konsum ausreichend Abstand zum Autofahren ein – im Zweifel lassen Sie das Auto stehen.
- Bei Warnzeichen handeln: Schlafstörungen, Antriebslosigkeit, Ängste oder das Gefühl, nicht mehr aufhören zu können, sind Anlass für ein ärztliches Gespräch.
Fazit
Die Teillegalisierung hat Erwachsenen Besitz und Eigenanbau in Grenzen erlaubt, aber keinen legalen Handel geschaffen. Die Zahl der Konsumierenden ist laut Evaluation bislang stabil, Strafverfahren gingen deutlich zurück – Jugendschutz und Frühintervention bleiben dagegen Baustellen. Wer Fragen zum eigenen Konsum hat, findet erste Hilfe in der Hausarztpraxis. Bei Abhängigkeit oder psychischen Beschwerden unterstützen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie psychotherapeutische Praxen in Ihrer Nähe.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz (Stand 04.09.2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Pressemitteilung zur zweiten Evaluation der Cannabis-Teillegalisierung (01.04.2026)
- Universität Tübingen: Erste Ergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)
- beck-aktuell: Verschärfung des MedCanG stößt auf Kritik (17.12.2025)
- BIÖG: infos-cannabis.de – Informationen und Beratung
- drugcom.de (BIÖG): Drogenlexikon – Cannabis



