CBD-Öl und Co.: Was ist dran am Trendstoff Cannabidiol?

CBD-Öle, -Kapseln und -Kosmetik sind in Shops und online überall zu finden. Doch als Lebensmittel ist Cannabidiol in Deutschland nicht zugelassen, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sieht nur sehr niedrige Mengen als vorläufig sicher an. Was CBD nachweislich kann, welche Risiken bestehen und worauf Sie achten sollten.

McGesund-Redaktion · Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am

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CBD-Öl und Co.: Was ist dran am Trendstoff Cannabidiol?
Inhaltsverzeichnis

Tropfen gegen Stress, Kapseln für besseren Schlaf, Cremes gegen Hautalterung, dazu Schokolade, Kaffee und Tee mit Hanfextrakt: Cannabidiol, kurz CBD, wird seit Jahren als natürlicher Alleskönner vermarktet. Spezialisierte Shops gibt es in vielen Innenstädten, im Internet ist das Angebot kaum zu überblicken. Doch was kann der Stoff wirklich? Und warum raten Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer weiterhin zur Vorsicht?

Was ist CBD?

Cannabidiol ist einer von zahlreichen Inhaltsstoffen der Hanfpflanze, den sogenannten Cannabinoiden. Gewonnen wird es vor allem aus Blüten und Blättern. Anders als das bekanntere Tetrahydrocannabinol (THC) macht CBD nach aktuellem Kenntnisstand nicht „high“. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat es aber durchaus eine pharmakologische Wirkung – es ist also kein harmloser Pflanzenstoff, sondern ein Wirkstoff, der im Körper etwas verändert.

Der Körper besitzt ein eigenes Endocannabinoid-System, das unter anderem an Schlaf, Schmerzempfinden, Stimmung und Immunabwehr beteiligt ist. Cannabinoide aus der Hanfpflanze können mit diesem System in Wechselwirkung treten. Daraus wird in der Werbung häufig abgeleitet, CBD wirke entzündungshemmend, angstlösend oder schlaffördernd. Das BfR stellt jedoch klar: Die meisten gesundheitsförderlichen Wirkungen, die CBD zugeschrieben werden, sind wissenschaftlich nicht belegt.

Wo CBD nachweislich hilft: als Arzneimittel

Gut untersucht ist Cannabidiol bei seltenen, schweren Epilepsieformen im Kindesalter. Das verschreibungspflichtige Arzneimittel Epidyolex ist in der EU als Zusatzbehandlung bei Anfällen im Rahmen des Lennox-Gastaut-Syndroms und des Dravet-Syndroms ab einem Alter von zwei Jahren zugelassen, jeweils zusammen mit dem Wirkstoff Clobazam. Laut Europäischer Arzneimittel-Agentur (EMA) wird es zudem bei tuberöser Sklerose eingesetzt.

Auch bei diesem Medikament gehören Nebenwirkungen dazu: Häufig sind Schläfrigkeit, verminderter Appetit, Durchfall, Fieber, Müdigkeit und Erbrechen. Weil CBD die Leber belasten kann, werden die Leberwerte während der Behandlung regelmäßig kontrolliert. Erhöhte Leberenzyme waren in den Studien der häufigste Grund für einen Therapieabbruch.

In Deutschland ist CBD als Arzneistoff verschreibungspflichtig. Soll es gegen Krankheiten eingesetzt werden, gehört die Behandlung in ärztliche Hände.

CBD in Lebensmitteln: nicht zugelassen

Ganz anders sieht es bei frei verkäuflichen CBD-Ölen, -Kapseln oder angereicherten Lebensmitteln aus. Viele Menschen nehmen sie als Nahrungsergänzungsmittel ein. CBD gilt in der EU jedoch als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) und braucht vor dem Verkauf eine Zulassung. Die gibt es bis heute nicht. Laut Verbraucherzentrale (Stand: März 2026) sind CBD-Produkte als Lebensmittel derzeit nicht verkehrsfähig; mehrere Gerichte haben diese Sicht bestätigt.

Dass solche Produkte trotzdem angeboten werden, liegt unter anderem an Umdeklarierungen: Öle werden etwa als „Aromaöl“ oder Kosmetik verkauft. Diese sind laut Verbraucherzentrale nicht zum Verzehr geeignet. Gerichte werten solche Etiketten als Versuch, die gesetzlichen Regeln zu umgehen.

Die EFSA-Bewertung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine vorläufige sichere Aufnahmemenge für CBD in Nahrungsergänzungsmitteln abgeleitet. Sie ist bemerkenswert niedrig – und gilt nur unter strengen Bedingungen.

FrageAntwort
Rechtsstatus als LebensmittelNovel Food ohne Zulassung, in Deutschland nicht verkehrsfähig
Vorläufig sichere Menge (EFSA)0,0275 mg pro kg Körpergewicht und Tag, also rund 2 mg täglich bei 70 kg
Bedingungennur hochreines CBD, keine Nanopartikel, erbgutschädigende Wirkung ausgeschlossen
Nicht als sicher bewertet fürPersonen unter 25 Jahren, Schwangere, Stillende, Menschen, die Medikamente einnehmen
Wichtigstes Zielorgan in StudienLeber
Als Arzneimittelverschreibungspflichtig, zugelassen bei bestimmten seltenen Epilepsieformen

Fachleute bezeichnen den Wert als äußerst niedrig. Die EFSA-Einschätzung hat zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, dient aber als Maßstab für laufende Zulassungsanträge.

Risiken, die oft unterschätzt werden

Wechselwirkungen mit Medikamenten

CBD kann bestimmte Leberenzyme hemmen, die viele Arzneimittel abbauen. Laut Verbraucherzentrale sind bisher 53 betroffene Wirkstoffe bekannt, darunter Psychopharmaka, Blutverdünner und das Brustkrebsmittel Tamoxifen. Die Wirkung dieser Medikamente kann dadurch verstärkt oder abgeschwächt werden – bei Gerinnungshemmern etwa kann sich der Wirkstoff übermäßig im Blut anreichern.

Nebenwirkungen

Häufig berichtet werden Schläfrigkeit und Benommenheit, aber auch Schlaflosigkeit, innere Unruhe, Durchfall, Appetitlosigkeit und Müdigkeit. Wer ohnehin unter Schlafstörungen leidet, sollte das bedenken. Zudem hält eine US-Studie aus dem Jahr 2025 Leberschäden auch bei niedrigen Dosen für möglich; weitere Untersuchungen stehen aus. Menschen mit Lebererkrankungen sollten CBD laut Verbraucherzentrale keinesfalls einnehmen.

Unklarer Inhalt und THC-Spuren

Was auf der Flasche steht, muss nicht drin sein. Einer Studie von 2025 zufolge lag der CBD-Gehalt kommerzieller Öle im Schnitt rund 21 Prozent über der Herstellerangabe. Eine BfR-Untersuchung aus dem Jahr 2024 fand in 20 von 26 CBD-Ölen THC – bei der Hälfte der Produkte würde laut Verbraucherzentrale schon die empfohlene Tagesdosis die akute Referenzdosis für THC überschreiten. Werbung mit „THC-frei“ halten Lebensmittelüberwacher deshalb für irreführend. Hinzu kommen Fälschungen, die statt CBD einen anderen Pflanzenstoff (Beta-Caryophyllen) enthalten.

Darauf sollten Sie achten

  • Keine Selbstbehandlung bei Krankheiten: Bei Schmerzen, Angst, Schlafproblemen oder Entzündungen zuerst die Ursache ärztlich abklären lassen. Freiverkäufliche CBD-Produkte sind dafür nicht geprüft.
  • Medikamente im Blick behalten: Wenn Sie regelmäßig Arzneimittel einnehmen, verzichten Sie ohne ärztlichen Rat oder Beratung in der Apotheke auf CBD.
  • Besondere Gruppen: Schwangere, Stillende, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 sowie Menschen mit Lebererkrankungen sollten CBD nicht verwenden.
  • Werbeversprechen kritisch prüfen: Aussagen wie „entzündungshemmend“ oder „angstlösend“ sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Heilungsberichte und Bewertungen im Netz können gefälscht sein.
  • Aromaöl und Kosmetik nicht schlucken: Diese Produkte sind nicht für den Verzehr bestimmt.
  • An Drogentests denken: Wer THC-Spuren vermeiden muss, etwa im Straßenverkehr oder im Beruf, sollte wissen, dass CBD-Öle THC enthalten können.

Tipp: Hanfsamen, Hanfsamenöl oder Hanfmehl sind etwas anderes als CBD-Extrakte. Sie enthalten kein angereichertes CBD – ein einfaches Hanf-Speiseöl als „CBD-Öl“ zu bewerben, hält die Verbraucherzentrale für irreführend.

Fazit

Cannabidiol ist ein echter Wirkstoff – mit nachgewiesenem Nutzen bei bestimmten seltenen Epilepsieformen, aber auch mit Nebenwirkungen und Wechselwirkungen. Für die vielen Versprechen rund um Stress, Schlaf oder Hautalterung fehlen belastbare Belege, und als Lebensmittel ist CBD in Deutschland nicht zugelassen. Wer gesundheitliche Beschwerden hat, ist in der Hausarztpraxis besser aufgehoben als im CBD-Shop. Fragen zu Wechselwirkungen beantwortet Ihre Apotheke, bei Epilepsie helfen Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie – alle finden Sie in unserem Verzeichnis.

Quellen

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