Neue Hygienevorschriften in der Gastronomie

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Während sich die Regeln in nahezu allen Bereichen unseres täglichen Lebens für uns verändert haben, wirkt es sich für manche Branchen besonders hart aus. Die Gastronomie zählt hier sicherlich hinzu, denn der falsche Umgang mit Lebensmittel, Küchen- und Selbsthygiene birgt erhebliche Gefahren. Klare Regeln und hilfreiche Empfehlungen schaffen Abhilfe.

Und das sind die aktuellen Vorschriften für Gastronomen!

Zumindest in Ihrer Allgemeingültigkeit, da für einzelne Bundesländer auch abweichende Regelungen gelten. Es empfiehlt sich sich selbst noch einmal über die im eigenen Bundesland konkret geltenden Vorschriften zu informieren.
Im Großen und Ganzen haben wir aber in diesem Artikel die wesentlichen und verbreitetsten Standards zu den aktuellen Hygienevorschriften in Deutschland gebündelt. 

Dabei sind die „neuen“ Hygienestandards natürlich als eine Erweiterung der bereits bestehenden und ohnehin schon stringenten Bedingungen zu betrachten. Keine einfache Situation, doch es geht weiter und soweit mit relativ gutem Erfolg.





1. Sitzen bleiben - Sie werden bedient

Für viele Freunde kulinarischer Schlemmerabende wohl immer noch ein Dorn im Auge, aber ein Buffet ist aktuell immer noch keine Option. Buffets sind ebenso untersagt wie Restaurants mit Selbstbedienung. Die einzige Möglichkeit ist das bestellen beim Kellner. Ebenso bleiben Schankwirtschaften, also Raststätten, die sich hauptsächlich Getränke ausschenken bis auf Weiteres geschlossen. Wann eine weitere Lockerung in Kraft tritt, ist nach jetzigem Stand der Dinge nicht für ganz Deutschland vorhersehbar.

Eine Übersicht der Maßnahmen und der schrittweise eingeleiteten Lockerungen kann auf dieser Webseite abgerufen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

2. Der Mindestabstand muss eingehalten werden


Für die Gewährleistung der Einhaltung der allgemeinen Hauptvorschrift in Zeiten von Corona, dürfen die Tische in den Gastronomiebetrieben nicht näher als 1,5 Meter zueinander stehen. Des Weiteren gilt der Mindestabstand nicht nur für Gäste, sondern auch für die Mitarbeiter in Gastronomiebetrieben. In der Praxis sicherlich eine Herausforderung für größere Restaurants mit ihrer Belegschaft, die dennoch weitestgehend gut bewältigt wird. Zudem begegnen viele Wirte dieser Maßnahme noch ergänzend mit Schichtbetrieb, was für eine zusätzliche Verbesserung der Bedingungen sorgt.

3. Überschaubare Personenanzahl

Selbstverständlich können Sie sich auch in einer großen Gruppe zum Essen verabreden. Allerdings wird pro Tisch nur eine begrenzte Anzahl von Gästen platziert. Es empfiehlt sich eine Reservierung vorzunehmen, da die wenigen Plätze oftmals schnell belegt sind und es je nach Bundesland durchaus bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem können Sie im Gespräch auch gleich abklären, wie die Sitzordnung Ihrer Gäste bei Ihrer Feierlichkeit im Restaurant Ihrer Wahl aussehen würde.

4. Maskenpflicht bleibt bestehen

Auch wenn es viele Leute nervt und es als äußerst lästig erscheint, ist das tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach wie vor ein unerlässlicher Teil unseres derzeitigen Lebens und das allem voran in der Gastronomie. Für Personal mit Gästekontakt ist es ebenso zwingend vorgeschrieben, wie für Gäste, die sich innerhalb des Gastwirtschaftsbereiches bewegen. Am Tisch besteht weiterhin selbstverständlich keine Maskenpflicht.

5. Kranke Mitarbeiter

Erkrankte Mitarbeiter müssen zwingend zuhause bleiben. Das war zwar schon eigentlich immer so, ist aber umso wichtiger geworden. Weisen Sie zudem Anzeichen von Covid-19 auf, sollte der Gastwirt sofort das Gesundheitsamt informieren, beziehungsweise der Mitarbeiter einen Test machen lassen.

Was bedeutet das für Gastronomen?

Im wesentlichen gestaltet es ihren Alltag nicht zum Positiven. Sie haben einen erheblichen Mehraufwand bei weniger Gästen. Die Liste der Maßnahmen ist lang, aber essentiell.

Elementare Aufgaben wie stetiges Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsflächen, Arbeitsgeräten und Arbeitskleidung sowie Tischen, Tischdecken, Stühlen und Speisekarten gehört mehr zum Alltag denn je. Möglicherweise war es auch niemals bedeutender frische Geschirrtücher zu verwenden und diese bei 90 Grad auszukochen. Außerdem ist und bleibt Frischluft ein wahrer Evergreen! Die Gasträume sollten immer gut und regelmäßig durchgelüftet werden. Auf diese Art vermeidet man die Aerosolbildung, die in geschlossenen Räumen derzeit als die infektiöseste Ansteckungsmöglichkeit betrachtet wird.

Besonders wichtig ist natürlich auch die eigene Körperhygiene des Personals und eine entsprechende Schulung zu den aktuellen Vorschriften und Verhaltensweisen. Sauber Kleidung und Fingernägel und regelmäßig gewaschene Haare.

Schlussendlich, ob Gast oder Wirt, geht es neben sinnvollen Maßnahmen um das eigene gute und sichere Gefühl im Restaurantbesuch und im ganzen Alltag. Die Einhaltung der aktuellen Hygienestandards bringt uns alle weiter noch vorn.

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