Abrechnung beim Kieferorthopäden (KFO) – Ein Überblick

Die Abrechnung kieferorthopädischer Behandlungen ist für viele Patientinnen und Patienten ein Thema, das erst dann in den Fokus rückt, wenn eine Behandlung notwendig wird. Gerade Eltern, deren Kinder eine Zahnspange benötigen, stehen häufig vor zahlreichen Fragen: Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse? Welche Kosten müssen privat getragen werden? Wie läuft die Abrechnung beim KFO überhaupt ab? Und welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

KFO

Der folgende Artikel gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um die Abrechnung beim Kieferorthopäden.

Grundlagen: KFO-Behandlungen und ihre Notwendigkeit

Kieferorthopädische Behandlungen dienen nicht nur ästhetischen Zwecken, sondern haben häufig auch medizinische Gründe. Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer können zu Problemen beim Kauen, Sprechen oder bei der Zahnreinigung führen. Ob und in welchem Umfang eine Behandlung notwendig ist, wird anhand der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) beurteilt. Diese Klassifizierung ist ausschlaggebend dafür, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Abrechnung bei gesetzlich Versicherten

a) KIG-Stufen und Kostenübernahme
Die KIG-Einstufung erfolgt von 1 bis 5.

  • KIG 1 und 2: Leichte Fehlstellungen. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten nicht, da die Behandlung vorwiegend ästhetischen Charakter hat.
  • KIG 3 bis 5: Deutliche bis schwere Fehlstellungen. In diesen Fällen beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten.

b) Eigenanteil der Patienten
Auch wenn die Krankenkasse die Behandlung bewilligt, müssen Patienten zunächst einen Eigenanteil leisten. Üblich sind 20 % der Behandlungskosten, bei Geschwisterkindern 10 %. Dieser Betrag wird als eine Art Sicherheitsleistung angesehen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung und Bestätigung durch den Kieferorthopäden erstattet die Krankenkasse den Eigenanteil zurück.

c) Zusätzliche Leistungen
Ein wesentlicher Punkt bei der KFO Abrechnung sind Zusatzleistungen, die über den von der Krankenkasse gedeckten Standard hinausgehen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Keramik- oder zahnfarbene Brackets,
  • besonders komfortable Bögen,
  • digitale Behandlungsmethoden (z. B. 3D-Scans oder unsichtbare Schienen),
  • spezielle Prophylaxe-Maßnahmen.

Diese Leistungen sind nicht im Kassenkatalog enthalten und müssen privat bezahlt werden. Der Kieferorthopäde erstellt hierfür eine Privatvereinbarung, die separat abgerechnet wird.

Abrechnung bei privat Versicherten

Bei privat Versicherten ist die Situation komplexer. Die Kostenübernahme hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Einige Tarife decken kieferorthopädische Behandlungen vollständig ab, andere nur teilweise oder gar nicht.

Vor Behandlungsbeginn empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag beim Kieferorthopäden einzuholen und diesen zur Genehmigung bei der Versicherung einzureichen.

Abgerechnet wird in der Regel nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und teilweise nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Privatversicherte erhalten die Rechnung direkt vom Kieferorthopäden und reichen diese bei ihrer Versicherung ein. Die Erstattung erfolgt abhängig vom gewählten Tarif.

Ablauf der Abrechnung beim KFO

Der typische Ablauf einer Abrechnung im kieferorthopädischen Bereich sieht folgendermaßen aus:

  • Diagnostik und Behandlungsplan
    Vor Beginn erstellt der Kieferorthopäde anhand von Modellen, Röntgenbildern und Fotos einen detaillierten Behandlungsplan.
  • Kostenvoranschlag
    Dieser Plan enthält eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten. Bei gesetzlich Versicherten wird der Plan zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht, bei Privatpatienten bei der privaten Versicherung.
  • Beginn der Behandlung und Abrechnung
    Die Abrechnung erfolgt meist quartalsweise oder in festgelegten Intervallen. Bei GKV-Patienten direkt zwischen Praxis und Krankenkasse (mit Eigenanteil durch die Familie), bei PKV-Patienten über Rechnungsstellung an den Versicherten.
  • Rückerstattung des Eigenanteils
    Nach erfolgreicher Behandlung und Abschlussbericht erstattet die GKV den geleisteten Eigenanteil.

Typische Fragen rund um die KFO-Abrechnung

Was passiert, wenn die Behandlung länger dauert als geplant?
In solchen Fällen wird ein neuer Antrag bei der Krankenkasse gestellt, oder es entstehen zusätzliche Kosten, die individuell abgerechnet werden.

Können Zusatzleistungen nachträglich hinzugebucht werden?
Ja, allerdings ist hierfür eine separate Vereinbarung notwendig.

Welche Rolle spielt die Dokumentation?
Eine lückenlose Dokumentation der Behandlung ist Pflicht. Sie dient als Nachweis für die Krankenkasse und ist Grundlage für die Abrechnung.

Fazit

Die Abrechnung beim Kieferorthopäden ist ein vielschichtiges Thema, das sowohl medizinische als auch finanzielle Aspekte umfasst. Während gesetzlich Versicherte sich stark nach den KIG-Einstufungen richten müssen und Zusatzleistungen privat zahlen, hängt bei Privatpatienten vieles vom individuellen Vertrag ab. Grundsätzlich gilt: Eine transparente Kommunikation zwischen Kieferorthopäde, Patient und Krankenkasse oder Versicherung ist entscheidend, um Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden.

Eltern und Patienten sollten sich frühzeitig über den Ablauf und die möglichen Kosten informieren, damit die Behandlung nicht nur medizinisch erfolgreich, sondern auch finanziell planbar verläuft.

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