Behandlungsfehler von Ärzten: So nehmen Sie Ihre Rechte wahr

Ärztliche Kunstfehler können zu gravierenden Folgen wie dauerhaften Schmerzen oder Arbeitsunfähigkeit führen. Als betroffener Patient sollten Sie beim Vorliegen eines solchen Fehlers Ihre Ansprüche geltend machen: Fordern Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld!

Medizinrecht

Viele Opfer von Behandlungsfehlern verzichten auf ein rechtliches Vorgehen, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Einige übersehen bei diesem komplexen Verfahren auch wichtige Schritte oder begehen fatale Fehler. Beherzigen Sie die folgenden Tipps, meiden Sie dieses Ärgernis. Ein fachkundiger Anwalt ist bei Behandlungsfehlern eine wertvolle Hilfe!

Umfassende Informationen einholen

Bei einem Behandlungsfehler stehen Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Doch unter welchen Umständen liegt ein Kunstfehler vor?

Ihr Fall muss diese Kriterien erfüllen:

  • Der behandelnde Arzt hat gegen die anerkannten medizinischen Standards verstoßen. Das gilt für die Diagnose und die Behandlung. Auch eine fehlerhafte Befunderhebung fällt unter die Definition eines ärztlichen Kunstfehlers.
  • Dieser Behandlungsfehler verursacht nachweisbare Beschwerden. Es liegt ein klarer kausaler Zusammenhang vor.

Im ersten Schritt ist es wichtig, einen möglichen ärztlichen Fehler zu prüfen. Erst wenn Sie einen Behandlungsfehler mit ausreichender Wahrscheinlichkeit annehmen, lohnt sich ein weiteres Vorgehen. Suchen Sie hierfür das Gespräch mit dem verantwortlichen Arzt und kontaktieren Sie am besten einen anderen Arzt für eine Zweitmeinung. Vereinbaren Sie zudem mit der Unabhängigen Patientenberatung oder einer Verbraucherzentrale ein Beratungsgespräch!

Tipp: Wenn Ärzte nicht korrekt über eine Behandlung aufklären, hat das dieselben Folgen wie bei einem Behandlungsfehler. In diesem Fall können Sie ebenfalls Ansprüche geltend machen.

Kostenloses medizinisches Gutachten einholen

Bei juristischen Verfahren im Bereich Behandlungsfehler kommt medizinischen Gutachten eine herausragende Bedeutung zu. Fachleute setzen sich in diesen Gutachten damit auseinander, ob Ärzte gegen Standards verstoßen und damit ursächlich gesundheitliche Probleme ausgelöst haben.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt ein solches Gutachten gratis aus. Als gesetzlich Versicherter haben Sie darauf einen Anspruch. Alternativ übernimmt die Schlichtungsstelle der Ärztekammer die Kosten für ein Gutachten.

Akten einsehen und Beweise sichern

Für das außergerichtliche oder gerichtliche Verfahren benötigen Sie eine fundierte Basis an gesicherten Fakten. Eine wichtige Rolle spielt Ihre Patientenakte, mit der Sie zum Beispiel einen fehlerhaften Befund belegen können. Fordern Sie Akteneinsicht! Wenn Sie einen Anwalt bei Behandlungsfehlern beauftragen, übernimmt er diese Aufgabe.

Halten Sie zusätzlich die Namen sämtlicher beteiligter Ärzte fest. Bei einem Klinikaufenthalt kann es sich auch auszahlen, Zimmergenossen als Zeugen aufzuführen. Eventuell haben sie unter anderem ein Gespräch mit dem Arzt mitgehört.

Anwalt für Medizinrecht einschalten

Sie verfügen über eine private Rechtsschutzversicherung? Dann kontaktieren Sie Ihren Versicherer! Juristisches Vorgehen mit einem Anwalt ist bei Behandlungsfehlern Teil des Versicherungsumfangs. Sie gehen keinerlei finanzielle Risiken ein - die Versicherung übernimmt alle Kosten.

Auch wenn Sie nicht versichert sind, empfiehlt sich bei Kunstfehlern dringend ein Fachanwalt für Medizinrecht. Die Materie ist komplex, die Beweisführung schwierig: Ein erfahrener Medizinrechtler erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich! Fachkundige Juristen wissen zudem, welcher Verfahrensweg sich in Ihrem individuellen Fall eignet. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass sich die Schlichtungsstelle der Ärztekammer mit dem möglichen Behandlungsfehler befasst. Darüber hinaus können Sie sich außergerichtlich mit der gegnerischen Partei einigen oder ein Zivilgericht bemühen.

Tipp: Viele Opfer von Behandlungsfehlern sind aus nachvollziehbaren Gründen wütend, manche stellen gegen den jeweiligen Arzt Strafanzeige. Davon raten Experten ab! Ein Ermittlungsverfahren behindert Ihr zivilrechtliches Vorgehen und kann zu massiven Verzögerungen führen.

Verjährungsfrist für Behandlungsfehler beachten

Sie können nur Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern, wenn Sie die juristischen Schritte rechtzeitig einleiten. Wenn Sie vom Behandlungsfehler Kenntnis erlangen, verbleiben Ihnen ab Jahresende drei Kalenderjahre. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Kunstfehlers, sondern das Datum, an dem Sie zum ersten Mal vom Behandlungsfehler erfahren.

Versierter Anwalt bei Behandlungsfehlern unverzichtbar!

Die rechtliche Vertretung von Ärzten und Kliniken übernimmt deren Haftpflichtversicherung. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Versicherung mit sämtlichen juristischen Kniffen eine Zahlung verhindern will. Für die Versicherer geht es um viel Geld. Angesichts der rechtlichen Kompetenz auf Versicherungsseite ist es ratsam, einen renommierten Fachanwalt für Medizinrecht zu beauftragen!

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