Keine Chance auf Eingliederung der Zahnzusatzversicherung in 2012

Intakte und schöne Zähne haben ihren Preis. Wer heute in Deutschland Zahnersatz benötigt, für den kann es unter Umständen teuer werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch Festzuschüsse, den oftmals erheblichen Restbetrag muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Eine Zahnzusatzversicherung deckt die restlichen Kosten, je nach Tarif, zu einem gewissen Teil oder vollständig ab. Für viele Menschen wird es daher immer wichtiger, eine solche Versicherung für ihre Zahngesundheit abzuschließen.

Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2011 mit dem Geld der Beitragszahler erneut Milliardenüberschüsse erwirtschaftet haben, wird es für den beitragszahlenden Bürger in diesem Jahr voraussichtlich keine Entlastungen bei den Krankenversicherungsbeiträgen geben, der Leistungskatalog der Krankenversicherer wird nicht erweitert werden. Man brauche das überschüssige Geld für schlechtere Zeiten, so der Spitzenverband der Krankenkassen.

Wer Zahnersatz benötigt, hat als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf einen Festzuschuss seiner Krankenkasse, der 50% der Kosten nach der Regelversorgung, also der einfachen Standardtherapie, abdeckt. Kann der Patient anhand seines Bonushefts nachweisen, dass er in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig bei der zahnärztlichen Kontrolluntersuchung war, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 60%. Wurde das Bonusheft innerhalb der letzten zehn Jahre lückenlos geführt, erhält der Patient einen Festzuschuss von 65%. Den Rest der Zahnarztrechnung muss er selbst finanzieren.

Wird ein Zahnersatz gewünscht, der über die einfache Regelversorgung hinausgeht, also etwa vollverblendete Kronen oder Brücken, wird es noch teurer. Auch hier bekommt der Patient lediglich den Zuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert. Die Differenz zum höherpreisigen Zahnersatz trägt der Patient. Zahnimplantate fallen in den Bereich der rein privatzahnärztlichen Leistungen und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht bezuschusst.

Eine Zahnzusatzversicherung deckt, abhängig vom angebotenen Tarif, die Kosten ab, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Es gibt Tarife, bei denen bis zu 100% der Kosten getragen werden, wenn die Behandlung im Rahmen der Regelversorgung erfolgt. Bei privatzahnärztlichen Leistungen wird häufig ein hoher Prozentsatz der Kosten übernommen, dies ist jedoch abhängig von dem gewählten Tarif. Meist hat man nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung eine festgelegte Wartezeit, nach der man die vollen Leistungen in Anspruch nehmen kann. Innerhalb dieser Wartezeit sind die Leistungen betraglich gestaffelt und erhöhen sich bis zum Anspruch auf die vollen Leistungen. Es gibt Versicherer, die auf die Wartezeit verzichten, dies schlägt sich jedoch in den monatlichen Beiträgen nieder. Es gibt eine Vielzahl von Versicherern, die eine Zahnzusatzversicherung anbieten, die monatlichen Beiträge sind im Vergleich zur Ersparnis meist sehr günstig. Ein ausführlicher Vergleich lohnt sich in jedem Fall.

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