Krankenkassen im Überblick

Die Einführung einer gesetzlichen Krankenkasse im 19. Jahrhundert hatte zum Zweck, durch Übernahme sämtlicher ärztlicher Behandlungskosten die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.

Daraus hat sich bis heute eine große Zahl verschiedenster Kassenarten entwickelt. Generell lassen sich die Krankenkassen in gesetzliche und private Kassen unterscheiden.

Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Es gibt verschiedene Formen der gesetzlichen Kassen, die im Rahmen der neueren Regelungen im Gesundheitswesen jedoch immer mehr ihre historische Bedeutung verlieren. Zu ihnen gehören die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaften und Ersatzkassen. Die Zuordnung zu einer Krankenkasse hing bis vor kurzem noch von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe sowie vom Einkommen ab. Die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung war erst ab einem bestimmten Einkommen möglich, wobei die Aufnahme in eine private Kasse grundsätzlich auch für Selbstständige, unabhängig vom Einkommen, möglich war.

Der Wechsel von einer privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird, bei dem man unter der Einkommenspflichtgrenze für private Kassen liegt.

Haben sich private Versicherungen in der Vergangenheit aufgrund ihrer günstigen Tarife vor allem für ledige jüngere Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen Gehalt gelohnt, so kehrt sich dieser Effekt spätestens mit Gründung einer Familie um, da dann jedes Familienmitglied privat versichert werden muss. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Familienmitglieder automatisch bei dem Versicherungsnehmer mitversichert.

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