Gesundheitsfonds - ein kurzer Überblick

Seit Januar 2009 gibt es in Deutschland den Gesundheitsfonds.

Dieser ersetzt die vorherigen individuellen Tarife der gesetzlichen Krankenversicherungen. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zahlen jetzt alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitrag für gleiche Leistungen. Dabei bemisst sich der Beitragssatz nicht mehr nach den individuellen finanziellen Bedürfnissen der Krankenkassen sondern orientiert sich an den Kosten für Gesundheit, z. B. für ärztliche Versorgung, Krankenhäuser und Medikamente. Mit Start des Gesundheitsfonds sind diese Kosten durch den Beitragssatz zu 100 % gedeckt.

Eines der Hauptziele des Gesundheitsfonds ist die Schaffung einer vergleichbaren Ausgangslage für alle gesetzlichen Krankenkassen, die auf der Festlegung der Leistungen und deren Entlohnung beruht. Um den Wettbewerb der Kassen untereinander zu fördern wurde die Möglichkeit der individuellen Wahltarife und Zusatzversicherungen eingeführt, die jedem Versicherten je nach Bedarf und persönlichen Vorstellungen offen stehen.

Die Beiträge aller Versicherten werden zentral dem Gesundheitsfonds zugeführt. Dieser verteilt sie dann nach einem recht komplexen Verfahren auf die einzelnen Kassen. Kassen, die mit dem ihnen zustehenden Anteil nicht auskommen, können aber Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben. Die Höhe dieser Zusatzbeiträge ist jedoch begrenzt und darf ein Prozent der individuellen Bruttoeinkünfte des Versicherten nicht übersteigen. In diesem Falle besteht aber ein Sonderkündigungsrecht des Versicherten. Keinen Zusatzbeitrag müssen Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, leisten.

Kassen, die wirtschaftlicher arbeiten, können Beiträge wieder rückerstatten.

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