Pflegereform auf dem Weg: Was das Pflegeneuordnungsgesetz für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Die Reform soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, die häusliche Pflege stärken und Leistungen in Budgets bündeln. Gleichzeitig wird der Zugang zu den unteren Pflegegraden strenger, Kinderlose und Gutverdienende sollen mehr zahlen. Was geplant ist, wer betroffen wäre und was Familien jetzt wissen sollten.

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Pflegereform auf dem Weg: Was das Pflegeneuordnungsgesetz für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet
Inhaltsverzeichnis

Warum die Pflegeversicherung reformiert werden soll

In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung bereits mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig – und die Zahl wächst. Die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung geraten dadurch unter Druck: Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem rechnerischen Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro.

Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) betonte zum Kabinettsbeschluss: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe unserer Solidargemeinschaft." Wichtig ist: Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt erst das parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch verändern.

Die wichtigsten geplanten Änderungen

Strengere Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3

Ob und in welchen Pflegegrad jemand eingestuft wird, hängt von einer Punktzahl aus der Pflegebegutachtung ab. Künftig sollen für die Pflegegrade 1 bis 3 höhere Schwellenwerte gelten. Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies damit, dass das System an „im Jahr 2013 wissenschaftlich empfohlene Schwellenwerte" anknüpfen soll.

PflegegradBisher (Punkte)Geplant laut Entwurf (Punkte)
Pflegegrad 1ab 12,5ab 15
Pflegegrad 2ab 27ab 30
Pflegegrad 3ab 47,5ab 50
Pflegegrad 4ab 70unverändert
Pflegegrad 5ab 90unverändert

Wichtig für Betroffene: Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, ist ein umfassender Besitzstandsschutz vorgesehen. Laut Ministerium verliert niemand allein wegen der neuen Schwellenwerte seinen bereits anerkannten Pflegegrad. Die strengeren Regeln würden also vor allem bei Erstanträgen und Höherstufungen greifen.

Budgets statt vieler Einzelleistungen

Bisher müssen Familien viele Einzelleistungen getrennt beantragen. Der Entwurf bündelt sie in Budgets:

  • Entlastungsbudget: Das bisherige Pflegegeld soll darin aufgehen. Die pflegegradbezogenen Beträge sollen laut Ministerium höher liegen als das bisherige Pflegegeld.
  • Sachleistungsbudget: Die Mittel für ambulante Pflegedienste sollen ebenfalls steigen.
  • Sozialraumbudget: Es ersetzt ab Pflegegrad 2 den bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro und soll bis zu 175 Euro monatlich betragen – für Pflegebedürftige bis 25 Jahre bis zu 300 Euro monatlich.
  • Überbrückungsbudget: Für akute Versorgungslücken, etwa den Zugriff auf einen ambulanten Notdienst oder kurzfristige Akut-Kurzzeitpflegeplätze, die ab 2028 aufgebaut werden sollen.

Im Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag künftig entfallen. Stattdessen sind intensivere Beratung und Begleitung vorgesehen, um den Übergang in höhere Pflegegrade möglichst lange hinauszuzögern.

Mehr Prävention: Pflegebegleitung und Check-up 60+

  • Pflegebegleitung: Professionelle Pflegebegleiterinnen und -begleiter sollen Familien vor allem zu Beginn der Pflegebedürftigkeit vor Ort unterstützen und helfen, ein passendes Versorgungsnetz aufzubauen.
  • Check-up 60+: Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf zusätzliche gezielte Vorsorgeuntersuchungen erhalten, um altersbedingte Erkrankungen und das Risiko einer Pflegebedürftigkeit frühzeitig zu erkennen. Konkrete Inhalte sind noch nicht festgelegt.
  • Reha vor Pflege: Bei der Pflegebegutachtung soll konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation sinnvoll ist.
  • Pflege-Cockpit: Ein zentrales digitales Portal der Pflegekassen soll Anträge, Leistungsübersicht und Anbietersuche bündeln.

Wer mehr zahlen soll

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll bei 3,6 Prozent bleiben. Mehr Geld soll auf anderen Wegen hereinkommen:

MaßnahmeGeplante ÄnderungAb wann
BeitragsbemessungsgrenzeAnhebung; laut Ministerium für Gutverdienende max. rund 10 Euro Mehrbelastung im Monat1. Januar 2027
Zuschlag für Kinderlosevon 0,6 auf 0,9 Prozent1. Januar 2027
Mitversicherte Ehe- und Lebenspartnerneuer Beitragszuschlag von 0,52 Prozent, mit Ausnahmen (z. B. Kinder unter 12 im Haushalt)1. Januar 2028
MinijobsArbeitgeber zahlen 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitraglaut Entwurf
Leistungsbeträgejährliche Anpassung an die Inflationab 2029

Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige soll die Pflegeversicherung weiterhin vollständig übernehmen.

Kritik und weiterer Zeitplan

Die Pläne sind umstritten. Sozial- und Pflegeverbände kritisieren vor allem die strengeren Schwellenwerte und den Wegfall des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1. Sie befürchten, dass Menschen mit beginnendem Hilfebedarf künftig später oder gar nicht unterstützt werden. Andere bemängeln, dass die Reform die Finanzierungslücke nur kurzfristig schließt.

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Versorgung und Finanzierung erarbeiten. Die Einsetzung war für den 7. Oktober 2026 vorgesehen, Ergebnisse sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen. Darauf aufbauende Reformen sollen nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Was Familien jetzt tun können

  • Ruhe bewahren: Noch ist nichts beschlossen. Bestehende Pflegegrade und Leistungen gelten weiter.
  • Beraten lassen: Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung der Pflegekassen informieren kostenlos über Ansprüche – auch dazu, ob ein Antrag auf Begutachtung oder Höherstufung bereits jetzt sinnvoll ist.
  • Unterlagen sammeln: Ein Pflegetagebuch sowie ärztliche Befunde helfen bei jeder Begutachtung, unabhängig von der Rechtslage.
  • Vorsorge nutzen: Bereits heute bieten die gesetzlichen Kassen den Check-up ab 35 Jahren an. Regelmäßige Vorsorge und Bewegung können helfen, gesund und selbstständig zu bleiben.

Fazit

Das Pflegeneuordnungsgesetz verändert die Pflegeversicherung grundlegend: einfachere Budgets, mehr Begleitung und Prävention auf der einen Seite, strengere Einstufung und höhere Beiträge für einige Gruppen auf der anderen. Wie die Reform am Ende aussieht, entscheidet das Parlament. Wer heute Angehörige pflegt oder selbst Unterstützung braucht, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Passende ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Tagespflege-Einrichtungen und Pflegeberatungen in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.

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Foto von Antoni Shkraba

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