Was sind PFAS – und was ist PFHxA?
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von mehreren Tausend künstlich hergestellten Chemikalien. Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend und extrem stabil. Genau das macht sie technisch attraktiv – und für die Umwelt problematisch: PFAS werden in der Natur praktisch nicht abgebaut und deshalb oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Sie reichern sich in Wasser, Böden und Organismen an.
PFHxA (Perfluorhexansäure) ist eine dieser Substanzen. Sie wurde vielfach als Ersatz für das bereits verbotene PFOA eingesetzt. PFHxA gilt als sehr beständig und im Wasser besonders mobil, sodass sie sich weit verbreiten kann. Die EU will deshalb weitere Einträge in die Umwelt dort verhindern, wo es Alternativen gibt.
Was die neue Regel vorschreibt
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462, die das europäische Chemikalienrecht REACH um eine Beschränkung für PFHxA ergänzt. Seit dem 10. Oktober 2026 gelten zwei Grenzwerte:
| Stoff | Grenzwert |
|---|---|
| PFHxA und ihre Salze (zusammen) | 25 ppb (Teile pro Milliarde) |
| Summe der PFHxA-verwandten Stoffe | 1.000 ppb |
Die Werte sind so niedrig, dass sie faktisch einem Verbot des gezielten Einsatzes gleichkommen. Sie erfassen auch Verunreinigungen, etwa aus Rohstoffen.
Welche Produkte betroffen sind
Seit dem 10. Oktober 2026 gilt die Beschränkung für:
- Kosmetika – besonders relevant bei langhaftendem und wasserfestem Make-up wie Foundation, Mascara oder Lippenstift, bei manchen Sonnenschutzmitteln und Pflegeprodukten mit besonders langem Halt
- Kleidung und Accessoires aus Textil, Leder oder Pelz, etwa imprägnierte Regenjacken und Handtaschen
- Schuhe
- Verbrauchergemische wie Imprägniersprays
- Papier und Karton mit Lebensmittelkontakt, etwa Pizzakartons, Fast-Food-Verpackungen oder Pappbecher
Weitere Textilien für Verbraucher folgen ab dem 10. Oktober 2027, für Feuerlöschschäume gelten eigene, gestaffelte Fristen. Ausgenommen sind unter anderem Medizinprodukte und bestimmte Schutzausrüstung.
Was mit Produkten im Regal passiert
Die Regel ist keine Rückrufaktion. Ware, die vor dem 10. Oktober 2026 in der EU in Verkehr gebracht wurde, darf weiter verkauft werden. Entscheidend ist dabei nicht, wann Sie das Produkt kaufen, sondern wann es erstmals auf den EU-Markt kam. Es kann also sein, dass Sie noch einige Zeit Altware im Handel finden.
Für bereits gekaufte Produkte gilt: Sie müssen Ihre Foundation oder Regenjacke nicht entsorgen, und es gibt wegen der neuen Regel keinen automatischen Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung. Verantwortlich für die Einhaltung der Grenzwerte sind Hersteller, Importeure und Händler – nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Teil eines größeren Umbaus bei Kosmetik
Die PFHxA-Beschränkung ist nicht die einzige Neuerung 2026. Auch andere Regeln verändern derzeit die Rezepturen im Badezimmerschrank:
- Cyclische Silikone (D4, D5, D6): Seit Juni 2026 sind sie in abwaschbaren Produkten wie Shampoo oder Duschgel ab 0,1 Prozent verboten. Für Produkte, die auf der Haut bleiben (Leave-on), etwa Cremes oder Haarseren, gilt das Verbot ab Juni 2027.
- Duftstoff-Allergene: Seit Juli 2026 müssen deutlich mehr allergieauslösende Duftstoffe einzeln auf der Verpackung stehen.
- Weitere PFAS: Auf EU-Ebene wird über eine umfassende Beschränkung der gesamten PFAS-Gruppe beraten. Eine Entscheidung steht noch aus.
So erkennen Sie PFAS auf der Verpackung
Eine eigene Kennzeichnungspflicht für PFAS gibt es nicht. Ein Blick auf die INCI-Liste (die Liste der Inhaltsstoffe) hilft trotzdem:
- Achten Sie auf „fluoro“ im Namen: Bezeichnungen wie Perfluoro…, Polyfluoro… oder …fluoroalcohol… weisen auf fluorierte Verbindungen hin.
- PTFE prüfen: Polytetrafluoroethylene (PTFE, bekannt als Teflon) ist ebenfalls ein fluoriertes Polymer, das in manchen Puder- und Make-up-Produkten für ein seidiges Hautgefühl sorgt. Es fällt nicht unter die PFHxA-Beschränkung, gehört aber zur PFAS-Familie.
- Siegel richtig lesen: Aussagen wie „PFAS-frei“, „PFC-frei“ oder „fluorfrei“ sind aussagekräftiger als „PFOA-frei“ oder „PFOS-frei“ – letztere beziehen sich nur auf einzelne, ohnehin verbotene Stoffe.
- Zertifizierte Naturkosmetik: Anerkannte Naturkosmetik-Siegel lassen fluorierte Inhaltsstoffe in der Regel nicht zu.
- Apps nutzen: Verschiedene Inhaltsstoff-Apps zeigen nach dem Scannen des Barcodes an, ob ein Produkt fluorierte Verbindungen enthält.
Fazit
Mit der PFHxA-Beschränkung verschwindet eine besonders langlebige Chemikalie aus neuen Kosmetika, Outdoorjacken und Lebensmittelverpackungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht kein akuter Handlungsbedarf – wer PFAS vermeiden möchte, kann beim nächsten Kauf aber gezielt auf die INCI-Liste und klare „PFAS-frei“-Angaben achten. Bei Fragen zu Hautreaktionen oder zur passenden Pflege helfen Kosmetikstudios, Hautärztinnen und Hautärzte in Ihrer Nähe – zu finden in unserem Verzeichnis.
Foto von Ivan S.


