Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, stimmt der Deutsche Bundestag über den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) ab. Der Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums (Drucksache 21/3873) wird von 110 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken getragen. Die Abstimmung wurde mehrfach verschoben.
Was ist der NIPT?
Beim NIPT wird der Schwangeren Blut abgenommen. Darin finden sich Erbgutbruchstücke des Kindes. Daraus lässt sich schon früh in der Schwangerschaft die Wahrscheinlichkeit für die Trisomien 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) bestimmen. Wichtig: Der Test liefert keine Diagnose. Ein auffälliges Ergebnis muss durch weitere Untersuchungen abgeklärt werden, zum Beispiel durch eine Fruchtwasseruntersuchung.
Seit 2022 Kassenleistung
Seit Juli 2022 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen den NIPT in begründeten Einzelfällen. Die Schwangere entscheidet zusammen mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt, ob der Test in ihrer Situation sinnvoll ist. Ein festes Alter oder einen klaren Risikowert gibt es dafür nicht.
Warum der Antrag?
Die Initiatorinnen und Initiatoren, darunter der Arzt und CSU-Abgeordnete Dr. Stephan Pilsinger, sehen eine Entwicklung, die so nicht gewollt war: Laut Daten der Barmer haben 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT machen lassen. Ein Jahr vorher waren es noch 32 Prozent. Aus der Ausnahme werde damit faktisch ein Routine-Screening.
Außerdem befürchten sie:
- Der Test wird unabhängig vom persönlichen Risiko flächendeckend genutzt.
- Manche Schwangere verlassen sich auf ein unauffälliges Ergebnis und verzichten auf das Ersttrimesterscreening. Dabei können andere Auffälligkeiten übersehen werden.
- Werdende Eltern geraten unter Entscheidungsdruck, obwohl der Test nur eine Wahrscheinlichkeit angibt.
Was gefordert wird
- Ein wissenschaftliches Monitoring: Es soll untersuchen, wie der NIPT seit der Kassenzulassung genutzt wird und welche Folgen das hat. Die Ergebnisse sollen dem Bundestag bis spätestens Ende Juni 2027 vorliegen.
- Ein interdisziplinäres Expertengremium: Es soll ethische, rechtliche und gesundheitspolitische Fragen prüfen und die Bundesregierung beraten. Ziel ist eine verantwortbare Grundlage für vorgeburtliche Gentests, nach deren Ergebnis keine Behandlung möglich ist.
Die Gegenposition
In der ersten Lesung im März 2026 wurde kontrovers debattiert. Kritikerinnen und Kritiker des Antrags warnen davor, die Selbstbestimmung von Schwangeren einzuschränken. Frauen hätten in einer sehr persönlichen Lage ein Recht auf umfassende Information. Unterstützer von Menschen mit Behinderung, zum Beispiel das Bündnis #NoNIPT, begrüßen dagegen eine unabhängige Kontrolle der Testpraxis.
Weil es um eine ethische Frage geht, stimmen die Abgeordneten ohne Fraktionsvorgaben ab. Wie die Abstimmung ausgeht, ist offen.
Was ändert sich für Schwangere?
Sofort ändert sich nichts. Der NIPT bleibt unter den bisherigen Bedingungen Kassenleistung. Der Antrag zielt auf eine Überprüfung und mögliche spätere Neuregelung.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor jedem vorgeburtlichen Test ausführlich beraten, sowohl medizinisch als auch psychosozial. Sie haben einen Anspruch auf kostenlose Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Frauenärztinnen & Frauenärzte, Hebammen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf McGesund.
Quellen: Deutscher Bundestag (Drucksache 21/3873, hib-Meldung vom 6. Mai 2026), Barmer
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