Elektronische Gesundheitskarte: Was die eGK heute kann – vom Foto bis zur ePA

Als die AOK Plus 2012 meldete, die Hälfte ihrer Versicherten habe die neue Gesundheitskarte mit Foto, war die eGK vor allem ein Ausweis mit Chip. Heute ist sie der Schlüssel zu E-Rezept, Notfalldaten und elektronischer Patientenakte. Was die Karte speichert, wofür Sie sie brauchen und worauf Sie achten sollten.

McGesund-Redaktion · Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am

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Elektronische Gesundheitskarte: Was die eGK heute kann – vom Foto bis zur ePA
Inhaltsverzeichnis

Im Oktober 2011 gab die AOK Plus in Sachsen und Thüringen die ersten elektronischen Gesundheitskarten (eGK) mit Lichtbild aus. Bis August 2012 hatte bereits die Hälfte der Versicherten die neue Karte; dafür schickten sie ein aktuelles Foto an ihre Krankenkasse. Damals galt die alte Krankenversichertenkarte noch als Übergangslösung, die meisten Zusatzfunktionen waren Zukunftsmusik. Heute, rund 14 Jahre später, sieht das anders aus: Die eGK ist zum zentralen Zugang für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen geworden.

Von der Chipkarte zum digitalen Schlüssel

Seit dem 1. Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte laut Bundesgesundheitsministerium der einzige Berechtigungsnachweis für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die alten Krankenversichertenkarten sind damit längst ungültig.

Die eGK ist außerdem die Zugangskarte zur sogenannten Telematikinfrastruktur – dem gesicherten Netz, über das Praxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen miteinander verbunden sind. Darüber laufen Anwendungen wie Notfalldaten, Medikationsplan und die elektronische Patientenakte (ePA).

Die wichtigsten Fakten im Überblick

FrageAntwort
Was ist auf der Karte gespeichert?Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer, Versichertenstatus (Mitglied, familienversichert, Rentnerin/Rentner)
Foto-Pflicht?Ja, mit Ausnahmen: Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sowie Menschen, die bei der Fotoerstellung nicht mitwirken können, etwa immobile Pflegebedürftige
RückseiteKann als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) dienen; das Ablaufdatum dort gilt nur für die EHIC
Freiwillige DatenNotfalldaten, elektronischer Medikationsplan, Hinweise zu Organspende-Erklärung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
E-RezeptEinlösen in der Apotheke durch Stecken der eGK, per App oder mit Papierausdruck
ePA-Zugriff nach dem SteckenArztpraxis standardmäßig 90 Tage, Apotheke standardmäßig 3 Tage
Welche Karte gilt?Immer nur die zuletzt zugeschickte – ältere Karten werden mit der neuen ungültig

Was die Karte heute kann

Stammdaten aktuell halten

Beim Arztbesuch werden die Versichertendaten online abgeglichen und bei Bedarf aktualisiert, zum Beispiel nach einem Umzug. Über dieses Versichertenstammdatenmanagement lassen sich zudem Karten, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, leichter erkennen. Das Lichtbild auf der Vorderseite soll außerdem Verwechslungen und Missbrauch vorbeugen.

Notfalldaten und Medikationsplan

Auf Wunsch lassen sich auf der Karte Notfalldaten speichern: Allergien und Unverträglichkeiten, chronische Erkrankungen, Implantate oder Notfallkontakte. Ärztinnen und Ärzte können diese im Ernstfall mit ihrem Heilberufsausweis auch ohne Ihre PIN auslesen; jeder Zugriff wird protokolliert.

Wer dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnimmt (jeweils für mindestens 28 Tage), hat Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Eine Speicherung als elektronischer Medikationsplan auf der eGK ist freiwillig und setzt Ihre Einwilligung voraus. Laut Bundesgesundheitsministerium soll der elektronische Medikationsplan langfristig ausschließlich in der ePA bereitgestellt werden.

E-Rezept

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich per E-Rezept verordnen; Ausnahmen gelten etwa für Betäubungsmittel und gesetzlich geregelte Sonderfälle wie Zytostatika. In der Apotheke genügt es, die Gesundheitskarte einzustecken – alternativ lässt sich das Rezept per App oder mit einem Ausdruck einlösen.

Elektronische Patientenakte

Seit dem Start der „ePA für alle“ am 15. Januar 2025 haben gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht widersprochen haben. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA nutzen und mit vorgeschriebenen Daten wie Befunden und Arztbriefen befüllen. Stecken Sie Ihre eGK in der Praxis ein, erhält diese standardmäßig 90 Tage Zugriff, eine Apotheke drei Tage. Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse lassen sich Zugriffe einsehen und steuern; für die erstmalige Anmeldung in der App können Sie die eGK zusammen mit der dazugehörigen PIN oder den Personalausweis mit PIN nutzen.

Tipps für Versicherte

  • Karte immer dabeihaben: Ohne eGK kann die Praxis Ihre Versicherung nicht prüfen, und in der Apotheke ist sie der einfachste Weg, E-Rezepte einzulösen.
  • Nur die neueste Karte nutzen: Sobald eine neue Karte kommt, wird die alte ungültig. Vernichten Sie diese am besten sicher.
  • Verlust sofort melden: Melden Sie eine verlorene oder gestohlene Karte umgehend Ihrer Krankenkasse, damit sie gesperrt und ersetzt werden kann.
  • PIN gut aufbewahren: Die PIN zu Ihrer eGK erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse; Sie brauchen sie etwa für die erstmalige Anmeldung in der ePA-App.
  • Notfalldaten besprechen: Ob und welche Notfalldaten gespeichert werden sollen, klären Sie am besten mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
  • ePA bewusst nutzen: Sie können der ePA jederzeit widersprechen und diesen Widerspruch auch wieder zurücknehmen. Wer keine App nutzt, kann sich an die Ombudsstelle der Krankenkasse wenden, etwa um Zugriffsrechte festzulegen oder Zugriffsprotokolle anzufordern.

Fazit

Aus dem Ausweis mit Foto, den die AOK Plus 2012 noch Schritt für Schritt verteilte, ist ein zentrales Werkzeug der digitalen Versorgung geworden: Die eGK öffnet den Weg zu E-Rezept, Notfalldaten und elektronischer Patientenakte. Viele Funktionen sind freiwillig – es lohnt sich, bewusst zu entscheiden, was gespeichert wird. Fragen zu Karte, PIN und ePA beantwortet Ihre Krankenkasse. Medizinische Angaben wie Notfalldaten oder den Medikationsplan besprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis; E-Rezepte lösen Sie in jeder Apotheke vor Ort ein.

Quellen

(Bildquelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Lumu)

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