Expertenanhörung im Bundestag zum Thema Cannabis-Freigabe

**In jüngster Zeit hat die Linkspartei eine alte Forderung der Grünen aufgegriffen, indem sie eine weitgehende Auflockerung des Verbotes von Cannabis forderte.** Um die Nutzer vor Kriminalisierung und vor **Gesundheitsschäden** durch [Drogen](https://mcgesund.de/gesundheit/drogen/ "Drogen") aus den Nischen des Schwarzmarktes zu bewahren, sollen **Cannabis-Clubs** geschaffen werden, in denen der Anbau von THC-haltigen Pflanzen in Eigenregie durchgeführt werden dürfe. Am Mittwoch (25.01.2012) f...

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Expertenanhörung im Bundestag zum Thema Cannabis-Freigabe

In jüngster Zeit hat die Linkspartei eine alte Forderung der Grünen aufgegriffen, indem sie eine weitgehende Auflockerung des Verbotes von Cannabis forderte.

Um die Nutzer vor Kriminalisierung und vor Gesundheitsschäden durch Drogen aus den Nischen des Schwarzmarktes zu bewahren, sollen Cannabis-Clubs geschaffen werden, in denen der Anbau von THC-haltigen Pflanzen in Eigenregie durchgeführt werden dürfe. Am Mittwoch (25.01.2012) fand eine Expertenanhörung im Bundestag statt, wo kontrovers zum Thema diskutiert wurde.

Einer der Redner war Rainer Thomasius, der der Suchtkommission der jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften vorsteht. Nach seiner Auffassung müsse Cannabis auch zukünftig weiterhin verboten bleiben, da es zu psychischer und auch physischer Abhängigkeit führe. Bereits momentan sei in Deutschland jeder zehnte Konsument von Cannabis körperlich von der Droge abhängig.

Eine gegenteilige Anschauung vertrat Raphael Gaßmann. Der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen meinte, dass durch ein Verbot keinerlei prophylaktische Wirkung im Hinblick auf den Konsum erzeugt werde. Positive Resultate der Prohibition für die Gesundheit seien daher nicht anzunehmen; angesichts von jährlich über 100.000 justiziellen Verfahren gegen Konsumenten von Cannabis werde so lediglich eine starke Auslastung der Strafverfolgungsbehörden erreicht. Deshalb sei das Verbotsdogma in Frage zu stellen und in erster Linie der Jugendschutz stärker zu beachten.

Auf einen anderen Aspekt wies die aus Frankfurt am Main angereiste Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok. Nach ihr seien bei diversen neuen und speziell hochgezüchteten Sorten Wirkstoffgehalte zu verzeichnen, die in dem früher erhältlichen Cannabis noch nicht vorhanden gewesen seien. Ferner verwies sie auf die altbekannte Beobachtung, dass nahezu jeder Konsument von Kokain oder harten Drogen früher einmal mit Cannabis begonnen habe.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin war bei der Expertenanhörung am Mittwoch vertreten. Für sie führte Hans-Günther Meyer-Thompson an, dass der durch die gegenwärtige Rechtslage entstandene Schwarzmarkt eine Kontrolle sowohl der Quantität als auch der Qualität gehandelter Cannabis-Produkte unmöglich machen würde. Demgegenüber könnten „Cannabis-Clubs“ erwachsenen Konsumenten ermöglichen, in kontrollierter Art und Weise ihrem Konsum nachzugehen.

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